Es gibt viele unterschiedliche Angaben im Internet über Die Kosten einer Lidstraffung. Hier müssen Sie aufpassen!
Jedes Operationskonzept für eine Lidstraffung muss auf jeden einzelnen Menschen abgestimmt werden. Viele individuelle Faktoren bestimmen den Gesamtaufwand eines Eingriffes. Daher kann ein genauer Preis erst nach einer Voruntersuchung genau bestimmt werden. Zudem ist die Frage, ob Ihr geplanter Eingriff mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht.
Je nach Aufwand und Operationsumfang bewegen sich die Kosten für eine Lidstraffung bei einem Facharzt für Plastische Chirurgie zwischen EUR 1200,- und EUR 3500,-. Es muss geprüft werden, ob für Ihren Eingriff mehrwertsteuerpflicht ist (nicht alle medizinischen Dienstleistungen sind mehrwertsteuerfrei).
Je größer die Sicherheitsfaktoren und der Sicherheitsstandard im Operationsbereich, desto höher sind die Kosten. Dies gilt nicht nur für das Material – sondern auch hochqualifizierte Mitarbeiter sind kostenintensiv.
Ein großer Bestandteil des Preises sind die OP-Kosten selbst, diese sind abhängig von der Operationsdauer. Diese wiederum ist sehr stark abhängig von der Operationsmethode (eventuelle Kombination mit Lidstraffung, Implantatlage, Zugangsart)
Abhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen, persönlichen Risikofaktoren und der OP-Dauer verändert sich der Kostenfaktor für die Anästhesie. Weiterhin spielt die Qualität der Anästhesie eine Rolle - dies merken Sie meist erst nach der Operation (z. B. eine gute Anästhesie hat weniger Nebenwirkungen wie z. B. Übelkeit, etc.).
Je nachdem, wie umfangreich die Voruntersuchungen ausfallen, dementsprechend differenziert auch der Preis. Umfangreiche Voruntersuchungen vermindern das Risiko und dienen Ihrer Sicherheit.
Bei uns sind die Nachsorgetermine inklusive.
Eventuelle Komplikationen und Wundheilungsstörungen müssen berücksichtigt werden.
Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff, z. B. nach einer Schönheitsoperation oder einem plastisch ästhetische Eingriff, Komplikationen oder Krankheiten auf, dürfen die Krankenkassen den Patienten in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen und das Krankengeld unter Umständen sogar ganz versagen (§52, Abs. 2 SGB V).
Sie sollten sich überlegen, ob nicht der Abschluss einer sogenannten Folgekostenversicherung sinnvoll ist, so dass die finanziellen Folgen einer eventuellen Komplikation entsprechend verringert wird.
Meist müssen die Kosten der Lidstraffung durch die Patientin selbst getragen werden, da keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Eine psychische Belastung reicht im Normalfall nicht aus, da viele Menschen einen optischen Makel besitzen. Soll Die Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden, so muss eine medizinische Notwendigkeit festgestellt werden. Aus Erfahrung können wir sagen, dass eine extreme Sehfeldeinschränkung eventuell zu einer Übernahme der Kosten führen kann und in der Regel vorab eine Behandlung durch Ihren Augenarzt erfolt sein muss.
Warum sollten Sie zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie?
Was gehört zum Ausbildungsumfang? Wie verläuft die Ausbildung?Erfahren Sie mehr über die Ausbildung und Qualifikation eines Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Ratenzahlung / Finanzierung Ihre Lidstraffung
Nicht immer ist es möglich, die entstehenden Kosten einer Lidstraffung auf einmal zu bezahlen. Daher können Sie bei unseren Fachärzten für Plastische und Äshtetische Chirurgie auf Raten bezahlen (Bonität vorausgesetzt)Erfahren Sie mehr über die Finanzierung bzw. Ratenzahlung